Schwerverkehrskontrolle der Polizeidirektion Neustadt

Am Mittwoch, 26.10.11, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht und zwei Kontrollteams des Hauptzollamtes Saarbrücken, Finanzkontrolle-Schwarzarbeit Landau, auf der B 39, zwischen Weidenthal und Frankenstein, in Höhe Parkplatz Eisenkehl, beidseitig eine Schwerverkehrskontrolle durch.

An der Kontrollstelle konnten 21 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 18 Fahrzeuge wurden beanstandet.

Sozialvorschriften

Insgesamt mussten 9 Fahrer wegen teilweise erheblicher Verstöße gegen die Sozialvorschriften beanzeigt werden.

Dabei stellte die Sachbearbeiterin der Regionalstelle für Gewerbeaufsicht und die kontrollierenden Polizeibeamten des Schwerverkehrskontrolltrupps insgesamt 70 Einzelverstöße fest.

Im Einzelnen waren es fehlende Diagrammscheiben und 16 fehlende Arbeitszeitnachweise.

Zudem waren die Fahrtunterbrechungen (Pausen) zu kurz, sodass die Tageslenkzeit in 14 Fällen, die Wochenlenkzeit in 3 Fällen, überschritten war.

Die Pausen wurden in 12 Fällen zu kurz gewählt, die tägliche Ruhezeit in 13 Fällen, die wöchentliche Ruhezeit in 8 Fällen unterschritten.

Ein Transportunternehmer aus Kaiserslautern kam seiner Aufbewahrungspflicht der Diagrammscheiben im Unternehmen nicht nach.

Die Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd stellte 26 Diagrammscheiben, die der Fahrer im Fahrzeug zu viel mitführte, sicher.

Dem Fahrer eines Sattelzuges wurde die Weiterfahrt untersagt. Er musste an seiner Ladestelle, nach Polizeibegleitung, eine 9-stündige Zwangspause einlegen, weil er eine zu geringe Ruhezeit am Vortag einlegte.

Beim Fahrer eines Sattelzuges musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 210,- Euro erhoben werde, da er seine Pausen verkürzte und gegen das Durchfahrtsverbot der B 39, für Fahrzeuge über 7,49 t Gesamtmasse verstieß, gleiches traf den Fahrer eines Sattelzuges, der das Bußgeld für das Durchfahrtsverbot in Form einer Sicherheitsleistung an der Kontrollstelle hinterlegte.

In allen Fällen werden die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter unterrichtet.

Fehlende Ladungssicherung

Insgesamt stellten die Beamten 7 Ladungssicherungsverstöße fest, wobei in 6 Fällen eine Nachsicherung der Ladung vor Ort erfolgte.

Gravierend war die fehlende Ladungssicherung bei einem Sattelzug, der Gewürze, Stückgut und zur Herstellung von Lebensmitteln verschiedene Basisprodukte geladen hatte, die teilweise ungesichert auf der Ladefläche standen. Dabei handelte es sich u.a. um Kunststoff- und Metallfässer und sogenannte BIG PACKS.

Das Ladegut beulte bereits die Lkw- Plane auf einer Seite aus und drohte bei der Weiterfahrt des Sattelzuges herabzufallen.

Mit Polizeibegleitung erfolgte eine Fahrt zur benachbarten Ladestelle.

Dort wurde die Weiterfahrt untersagt. Erst am Folgetag, gg. 16.00 h, konnte der Fahrer, nach Freigabe der Nachsicherungsarbeiten, seine Fahrt zum Depot in Ludwigshafen fortsetzen.

Zollvergehen und -anzeigen

Die beiden Kontrollteams des Hauptzollamtes Saarbrücken, mit Sitz in Landau, deckten schon beim ersten kontrollierten Fahrzeug (Handwerksbetrieb aus dem Kreis Südl. Weinstr.) eine Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen bei einem Arbeitnehmer auf.

Dieser war von seiner Arbeitgeber geringfügig angemeldet, aber in Vollzeit, nachweislich über 11 Monate beschäftigt. Dadurch verkürzte der Unternehmer die Beiträge zur Sozialversicherung. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Straftat einen Bußgeldrahmen von 20.000,- Euro vor.

Der Fahrer einer Mannheimer Spedition beging einen sog. „Leistungsmissbrauch“ (Straftat gem. § 263 StGB), weil er Arbeitslosengeld II- Empfänger ist und für die Spedition tätig war.

Der Arbeitgeber hat wegen des Sofortmeldeverstoßes ein Bußgeld von 750,- Euro zu erwarten.

In beiden Straftatfällen werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.