Übung Notfallstation in Edenkoben

Symbolbild Kernkraft Atomkraft (Foto: Pixabay/Gerd Altmann)
Symbolbild Kernkraft Atomkraft (Foto: Pixabay/Gerd Altmann)

Am Samstag, den 19. November 2011 findet auf dem Gelände des Gymnasiums Edenkoben eine Übung „Errichtung und Betrieb einer Notfallstation“ statt. Die Errichtung und der Betrieb von Notfallstationen sind Teil der Maßnahmen des Landes im Falle eines kerntechnischen Unfalls mit Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz.

Die Übung findet im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) statt und wird von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in eigener Zuständigkeit durchgeführt.

Die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte haben die Vorbereitungen zur Einrichtung und den Betrieb von Notfallstationen zu treffen sowie das dazu notwendige Personal auszubilden, für stetige Fortbildung zu sorgen und die Unterbringung der betroffenen Personen zu planen. Man geht von einer Versorgung pro Notfallstation von bis zu 1.000 Personen aus dem gefährdeten Gebiet innerhalb von 24 Stunden aus; mit weiteren Personen aus dem nicht gefährdeten Gebiet ist ebenfalls zu rechnen.

Für Rheinland-Pfalz sind insgesamt zehn Notfallstationen geplant. Die Planungen werden regelmäßig erprobt. Das zeigt, dass das Land und die Gebietskörperschaften die Vorbereitungen für einen eventuellen atomaren Unfall sehr ernst nehmen. Im letzten Jahr wurde die Notfallstation in Bingen erprobt.

Bei Unfällen in deutschen und ausländischen kerntechnischen Anlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz erforderlich machen, übernimmt die ADD die Einsatzleitung und koordiniert zentral alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im Land. Die Anzahl und die Standorte der eventuell einzurichtenden Notfallstationen werden in einem solchen Fall je nach Lage von der ADD festgelegt.

Die Kreis- und Stadtverwaltungen wie der Landkreis Südliche Weinstraße richten Notfallstationen dann ein und betreiben sie. Notfallstationen befinden sich im nicht gefährdeten Gebiet und sind ein Angebot an die Bevölkerung zur radiologischen Überprüfung auf Strahlenbelastung und zur Information. Neben medizinischer und psychosozialer Notfallversorgung, können in den Notfallstationen Kontaminationskontrollen und Dekontaminationsmaßnahmen durchgeführt werden. Es erfolgt eine strahlenmedizinische Beurteilung der Betroffenen und eine Weiterleitung behandlungsbedürftiger Personen in geeignete Krankenhäuser. Personen, die der Hilfe bedürfen, werden versorgt und gegebenenfalls Unterkünften zugewiesen.

Das Aufsuchen einer Notfallstation erfolgt auf Empfehlung der Katastrophenschutzleitung der ADD auf freiwilliger Basis. Bislang gab es glücklicherweise noch keine Situation, bei der in Rheinland-Pfalz eine Notfallstation außerhalb einer Übung betrieben werden musste.