Im Morgennebel verunfallt

Gestern Morgen, gegen 07:30 Uhr, befuhr ein Autofahrer die L534 in Richtung Ortseingang Waldsee. Im Morgennebel übersah er dann einen ordnungsgemäß geparkten Pkw am rechten Fahrbahnrand.

Durch den heftigen Aufprall entstand an beiden Fahrzeugen ein wirtschaftlicher Totalschaden. Beide Pkw mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden beträgt 5000 Euro.

Die Polizei erklärt hierzu: Nicht nur auf Landstraßen und Autobahnen, sondern immer muss die Fahrweise den Sichtbedingungen angepasst werden, um sich selbst und andere Fahrer nicht in Gefahr zu bringen. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.