Geschlossene Schranke an Behelfsausfahrt kann Autofahrer nicht aufhalten

die deformierte Sperrschranke

Aus Schaden wird man klug. Dieses bekannte Sprichwort dürfte auch auf einen Autofahrer aus dem nördlichen Rhein-Pfalz-Kreis zutreffen, der es am Samstagmorgen, 10.12.2011, gegen 07:00 Uhr, vorzog, die Behelfsausfahrt an der A 61, in Richtung Koblenz, nach dem Autobahnkreuz Frankenthal, zu benutzen.

Dieser Verstoß kostet ein Verwarnungsgeld von 25 Euro. Eigentlich wissen auch nur Insider, dass eine Sperrschranke an dieser Stelle fast immer offen steht. Nur heute nicht! Bei einer Schrankenhöhe von 110 Zentimetern unterfuhr er diese mit nichtangepasster Geschwindigkeit und verursachte damit am eigenen Pkw, einem Audi A3, einen vermutlich wirtschaftlichen Totalschaden bei hoher Schadenssumme, ungeachtet des Schadens an der Schranke in Höhe von ca. 2.500 Euro. Nach dem Unfallgeschehen fuhr der Fahrer zu einer nahe gelegenen Polizeidienststelle und teilte sein Malheur mit. Ein Verwarnungsgeld wird in dieser Sache aber nicht mehr ausreichen.