Alkohol und die Folgen

Und dann war da noch … ein 23-jähriger Radfahrer, der zwei Bitten an die Polizei richtete.

Er war in der Nacht zum Samstag, gegen 03.00 Uhr, in der Martinsgasse mit drei Frauen, die zu Fuß gingen, unterwegs. Eine Fußstreife der Polizeiinspektion Worms begegnete der Gruppe und ermahnte sie, nicht so laut zu sein. Der Radfahrer, der zuvor keine Fahrunsicherheiten gezeigt hatte, bat dann nachdrücklich um einen Atemalkoholtest. Dieser ergab 1,6 Promille, was punktgenau der Promillegrenze für eine folgenlose Fahrt mit einem Fahrrad entspricht. Deshalb wurde nach einigen Minuten der Test wiederholt. Mit dem Ergebnis von 1,4 Promillen entging der Mann einer Blutprobe und durfte nur nicht weiterfahren.

Bereits im Gehen begriffen wandte er sich noch einmal an die Beamten und bat um Überprüfung seiner Person hinsichtlich möglicher Haftbefehle. Auch dieser Bitte wurde entsprochen. Tatsächlich lag ein Haftbefehl über 50 Tage Ersatzhaft oder Geldstrafe vor. Da er den Betrag nicht aufbrachte, folgte ein Transport in die Justizvollzugsanstalt. Auf der Fahrt dahin dämmerte es ihm dann endlich: "….ich bin ein Depp".