Familienzusammenführung für Spätaussiedler

Als „kleines Weihnachtsgeschenk“ hat der Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte der Evangelischen Kirche der Pfalz, Pfarrer Reinhard Schott, die neue bundesgesetzliche Regelung zur Familienzusammenführung für Spätaussiedler bezeichnet.

Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Dezember beschlossen, dass es im Rahmen einer Härtefallregelung Ehepartnern und Kindern erlaubt ist, nachträglich in den Aufnahmebescheid eines bereits in Deutschland lebenden Spätaussiedlers aufgenommen zu werden.

„Ich gehe davon aus, dass es für viele Menschen möglich sein wird, die Schmerzen der Trennung zu überwinden“, sagte Schott in Speyer. So könnten zum Beispiel Kinder eines Spätaussiedlers, die sich zunächst entschieden hatten, im Herkunftsgebiet zu bleiben, nachträglich aussiedeln. Schott, der dem Vorstand der Kirchlichen Aussiedlerseelsorge der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, bedauerte zugleich, dass die Neuregelung nicht für Aussiedlerfamilien gelte, die vor dem 1. Januar 1993 nach Deutschland ausgereist seien.