Sturer Zechpreller

Ein Zechpreller ist am Sonntagabend (24.08.14) im Polizeigewahrsam gelandet.

Auf den Mann aus dem Landkreis kommt nun ein Strafverfahren wegen Zechbetrugs und Hausfriedensbruchs zu. Der Wirt einer Gaststätte in der Mannheimer Straße hatte gegen 21.45 Uhr die Polizei verständigt, weil ein Gast in seinem Lokal randaliere. Als die Polizeistreife vor Ort eintraf und versuchte, die Situation zu klären, stellte sich heraus, dass der 39-jährige Gast sich weigerte, seine Getränke zu bezahlen. Ihm wurde daraufhin erklärt, dass er sich wegen Zechbetrugs strafbar macht und eine Anzeige erhält. Vom Hausherrn erhielt der 39-Jährige ein Hausverbot und verließ schließlich das Lokal.

Nur wenige Minuten später meldete sich der Wirt erneut bei der Polizei, weil der Mann – trotz des Hausverbotes – zurückgekommen war. Die Gaststätte wurde deshalb erneut von zwei Streifen angefahren und der uneinsichtige Gast mehrfach aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Er ging dann zwar vor die Tür, kam aber dem Platzverweis der Polizei nicht nach. Daraufhin wurde der stark alkoholisierte 39-Jährige schließlich zur Verhinderung von Straftaten und zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen.