Hausfriedensbruch in Trechtingshausen durch Familienangehörigen

Ein 48-jähriger Vater teilte telefonisch mit, dass sein 19-jähriger Sohn sich unberechtigt auf dem väterlichen Gelände aufhalten würde.

Der Aufforderung, das Gelände zu verlassen, käme der Sohn nicht nach.
Eine Streifenwagenbesatzung fuhr die Örtlichkeit an, hörte beide Personen, erteilte einen Platzverweis und fertigte letztendlich eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

Schade, dass dieser Sachverhalt nicht familiär geklärt werden konnte.

29.08.2014, 19.35 Uhr, Trechtingshausen, Im Vogelsang