Der Tunnel ist kein Pendlerparkplatz

Seit einigen Tagen ist nun der Oberkircher Tunnel in Betrieb. Nun registrierte die Tunnelüberwachung am Donnerstag und am Freitag jeweils eine Störung in Fahrtrichtung Westen, die zur automatischen Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 Stundenkilometer führte.

In beiden Fällen hatte nämlich ein Auto in der Nothaltebucht angehalten und eine Person stieg aus. Dann überquerte sie die Fahrbahn und verließ den Tunnel durch den Notausgang.

Am Montag, 01.09.14, wartete nun eine Polizeistreife zur relevanten Zeit an der Nothaltebucht. Und tatsächlich: ein Auto fuhr vor, der Beifahrer stieg aus und begab sich zum Notausgang. Und wieder öffnete er die Tür, was erneut zur automatischen Verkehrsreduzierung und gelbem Blinklicht führte. Als die Beamten nun den 32-Jährigen ansprachen, war der sich seines ordnungswidrigen Handelns offenbar gar nicht bewusst. Er war Mitglied einer Fahrgemeinschaft und wähnte über den Notausgang den kürzesten Heimweg.

Das Polizeipräsidium Offenburg weist darauf hin, dass die Bundesstraße 28 im Tunnelbereich als Kraftfahrstraße ausgewiesen ist, womit das Anhalten generell verboten ist. Der Name "Nothaltebucht" begründet die Ausnahme im Notfall. Jede Betätigung einer Tür oder technischen Anlage im Tunnel löst entsprechend Alarm aus. Bei missbräuchlicher Betätigung oder Auslösung muss mit Inrechnungstellung der Einsatzfolgen gerechnet werden.