Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ab sofort untersagt

Seit dem 01.01.2012 ist die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen aus Privathaushalten generell nicht mehr zulässig.

Genehmigungen für Verbrennungen aus dem gewerblichen Bereich (Landwirtschaft) werden künftig ausschließlich durch die Stadtverwaltung, Abteilung 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft, Adenauerring 1, 67547 Worms, Telefon (0 62 41) 8 53 – 35 09 ausgestellt.