Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2012

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2011 die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Sie sind in der Haushaltssatzung festgelegt, die nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße veröffentlicht wird.

Die Steuersätze für die Hundesteuer haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Soweit auch die Besteuerungsgrundlagen gleichgeblieben sind, wird auf die Erteilung neuer Bescheide für das Jahr 2012 verzichtet. In diesen Fällen wird die Hundesteuer durch diese Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig. Soweit in Einzelfällen bisher abweichende Fälligkeiten festgelegt wurden, bleiben diese unberührt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.