Stadt Frankenthal begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich

Mit der am 14. Februar 2012 getroffenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich wird die Auffassung der rheinland-pfälzischen Kommunen und damit auch der Stadt Frankenthal bestätigt.

Oberbürgermeister Theo Wieder begrüßt die Entscheidung des Gerichts aussdrücklich, mit der nun endlich feststeht, dass das Land in der Pflicht ist, die Finanzausstattung der Kommunen deutlich und spürbar zu verbessern. Der OB sieht damit auch seine bereits seit vielen Jahren immer wieder öffentlich vertretene Meinung bekräftigt, dass die kommunale Finanzmisere nicht eigenverschuldet ist, sondern ihre Ursache in gesetzlichen Vorgaben des Landes und des Bundes hat, ohne das für den Vollzug dieser Gesetze nötige Geld mitzuliefern. "Die Kommunen sind durch dieses Verhalten von Land und Bund in den letzten Jahren gezwungen worden, ihre Verschuldung zu erhöhen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen", erklärt der OB.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine Änderung dieser Praxis bis 2014 gefordert. "Ich bedauere, dass das Urteil allerdings keinen Korrekturfaktor für die Vergangenheit hat, so dass die Kommunen wohl auf den bereits aufgelaufenen Schulden sitzen bleiben werden, denn auch der Kommunale Entschuldungsfonds bringt hier bestensfalls eine Abmilderung aber keine Entlastung", so Wieder.

Wichtig ist die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, dass das Land auch für gesetzliche Vorgaben des Bundes verantwortlich ist. Da den Kommunen kein direkter Weg offen steht, gegen Verpflichtungen aus Bundesgesetzen vorzugehen, sei das Land auch hier in der Pflicht, den Kommunen die durch Bundesgesetze vorgegebenen Lasten auszugleichen.