Die ‚Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen‘ (so genannte Plakatierungsrichtlinie) in ihrer Fassung vom 7. Juni 2011 ist weiterhin gültig.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem erneuten Beschluss vom 26. Januar 2012 den mittlerweile dritten Antrag, den die Anwälte eines Plakatierers gegen die Richtlinie gestellt hatten, abgewiesen.
In seiner Begründung führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Plakatierungsrichtlinie nicht zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden könne. Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens können nur Rechtsnormen sein, die eine unmittelbare Wirkung für Bürger entfalten. Dies sei bei der Plakatierungsrichtlinie nicht der Fall. Sie sei lediglich eine ermessenslenkende Verwaltungsvorgabe, die im Innenverhältnis regele, wie die Konzeption zur Werbung mit Plakaten, Bannern und Fahnen zu handhaben sei.
„Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat unsere von Beginn an vertretene Rechtsauffassung erneut voll bestätigt“, erklärt Bürgermeister Michael Grötsch. „Das zeigt, dass wir mit der Plakatierungsrichtlinie 2009 den richtigen Weg eingeschlagen haben. Mit dieser Neukonzeption ist es gelungen, Stadtbild und Plakatierung im öffentlichen Raum miteinander in Einklang zu bringen und darüber hinaus für die Veranstalter eine Qualitätssteigerung der Plakatwerbung zu erreichen“, so Grötsch weiter.
Bereits im Oktober 2010 hatte der Verwaltungsgerichtshof die Gültigkeit der Plakatierungsrichtlinie – damals noch in der Fassung von April 2009 – bestätigt.
Hintergrund
Die Stadt Mannheim hatte 2009 die Plakatwerbung im öffentlichen Raum neu konzipiert, um das zuvor drängende Problem eines ungeordneten „Plakatdschungels“ und der „Wildplakatierung“ zu lösen und das Stadtbild aufzuwerten. Im Zuge dieser Maßnahme wurden die damals für die Plakatwerbung gebräuchlichen Stand- und Hängeschilder auf genormte Metallständer umgestellt sowie die Plakatierungsrichtlinie überarbeitet. Diese Neukonzeption wurde im April 2009 vom Gemeinderat beschlossen. Im Juni 2011 beschloss der Gemeinderat eine novellierte Plakatierungsrichtlinie, die es den Veranstaltern ermöglicht, ihre Außenwerbung noch flexibler zu gestalten.