Anwohner im Otterstadter Weg müssen sich gedulden – Stadtrechtsausschuss weist Widerspruch zurück

Die von den Anwohnern beklagten schwierigen Verkehrsverhältnisse im Otterstadter Weg können kurzfristig nicht beseitigt werden. Das hat der Stadtrechtsausschuss jetzt entschieden und damit den entsprechenden Widerspruch eines Anliegers zurückgewiesen.

Oberbürgermeister Hansjörg Eger hat aber zugesichert, diesen Konfliktpunkt auf jeden Fall in die Beratungen zum neuen Verkehrsentwicklungsplan aufzunehmen, die in der zweiten Jahreshälfte 2012 anstehen. Im Stadtrat könne dann über Lösungsansätze für diesen Konfliktpunkt neu verhandelt werden.

Der Stadtrechtsausschuss begründet seine ablehnende Haltung damit, dass die Verbindungsspange zwischen Erlenweg/Maulbeerstück und dem Otterstadter Weg zu keinem Zeitpunkt als öffentliche Straße gewidmet worden sei. Voraussetzung für eine Nutzung des Straßenstücks durch den Kraftfahrzeugverkehr sei aber eine entsprechende straßenrechtliche Widmung. Im Zuge des Verfahrens vor dem Stadtrechtsausschuss sei festgestellt worden, dass diese Widmung bisher nicht erfolgt sei. Eine kurzfristige Öffnung sei also bereits aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Eger sei nach wie vor an einer Lösung interessiert, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Aber wenn der Stadtrat sich für eine Öffnung der Verbindungsspange aussprechen wolle, dann müssten auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.