In der Nacht zum Donnerstag kehrte der Gast eines Speyerer Hotels gegen 01.30 h, zusammen mit einem Kollegen, zu seiner Übernachtungsstätte zurück. Hier verlangte der angetrunkene Gast an der bereits geschlossenen Bar noch nach einem hochprozentigen Getränk, was ihm jedoch von dem anwesenden Nachtportier mit Hinweis auf die Öffnungszeiten verwehrt wurde.
Der ungehaltene 44-jährige Gast beleidigte daraufhin den Portier, schob ihn zur Seite und bediente sich selbst an der Bar. Wegen dieses Verhaltens sprach der Bedienstete des Hotels gegenüber dem Gast ein Hausverbot aus und verständigte die Polizei. Den Beamten gegenüber erklärte der 44-Jährige, dass er ein Recht auf einen Drink und sich deshalb selbst bedient habe. Das Hausverbot gegen ihn wurde aufrecht erhalten. Er musste unter Polizeibegleitung das Hotel verlassen. Der Portier wurde durch den Stoß verletzt, so dass noch eine Anzeige wegen Körperverletzung folgte.