Sachbeschädigung – Dumm gelaufen

Am Sonntagfrüh gegen 04.00 Uhr warf ein 21-jähriger eine Glasflasche in eine Schaufensterscheibe einen Schuhgeschäfts im Quadrat Q 5, nachdem ihm der Zugang in eine Gaststätte verwehrt worden war.

Ein Türsteher konnte den 21-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ein Alkotest ergab bei ihm einen Wert von 2,0 Promille.

Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann bereits wegen Sachbeschädigung zur Festnahme ausgeschrieben war. Nach einer Blutprobe auf dem Revier wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er seine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen absitzen muss.

Der Sachschaden beträgt 1.000 Euro.