Zwei verhinderte Trunkenheitsfahrten

Noch bevor ein Radfahrer am 18. September, gegen 22.30 Uhr auf sein Rad steigen konnte, wurde er im Bereich der Kurt-Schumacher von einer Streife kontrolliert. Ein dabei durchgeführter Alkotest ergab einen Promillewert von 1,40 Promille. Das Rad wurde deshalb an Ort und Stelle sicherstellt. Der Radfahrer trat zu Fuß seinen Heimweg an.

In derselben Nacht am 19. September, gegen 00.10 Uhr wurde von der gleichen Streife im Bereich des Londoner Rings einem 24-jährigen Audifahrer präventiv die Weiterfahrt untersagt. Der zuvor durchgeführte Atemalkoholtest hatte einen Promillewert von 0,48 Promille ergeben, also im Grenzbereich zum gesetzlich festgesetzten Höchstwert von 0,5 Promille. Bei festgestellten Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel einer unsicheren Fahrweise, unter Umständen auch einem mitverursachten Unfall, liegt der Grenzwert jedoch bei 0,3 Promille.

Bei dem genannten Autofahrer konnten jedoch keine dieser Ausfallerscheinungen festgestellt werden.