Scheiben offen, TÜV abgelaufen

Ein Pkw mit offen stehenden Scheiben auf beiden Seiten ist am Donnerstagmorgen (18.09.14) in der Straße „Am Burgerwald“ aufgefallen.

Über das Kennzeichen konnte die Streife zwar den Halter ermitteln, er wurde jedoch nicht zu Hause erreicht. Weil sich keine Wertgegenstände im Pkw befanden, mussten keine weiteren Maßnahmen zur Eigentumssicherung getroffen werden.

Der Wagen wurde vor Ort zurück gelassen. Allerdings erhält der Wagenbesitzer in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle. Der Grund: Bei der Überprüfung der Kennzeichen stellten die Beamten fest, dass die Frist für die Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs längst überschritten wurde. Die Plakette trägt den Stempel 05/14. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde deshalb eingeleitet.