Fahrlässige Brandstiftung

Am 27.09.2014, gegen 04.40 Uhr bemerkte der Bewohner einer Dachgeschoss-Wohnung Rauch und Qualm. Er verständigte die Feuerwehr und informierte die unter ihm wohnende Vermieter-Familie, worauf alle Personen unverletzt ins Freie flüchten konnten.

Die Löscharbeiten der Feuerwehr wurden durch große Mengen Unrat in der Wohnung behindert. Der Mieter, der unter Alkoholeinfluss stand, räumte ein, dass er möglicherweise eingeschlafen sei, ohne zuvor einen glimmende Zigarette fachgerecht entsorgt zu haben. Es entstand Sachschaden von ca. 10.000 €, die Wohnung ist momentan unbewohnbar.