Hunde lieber anleinen

Jetzt im Frühling beginnen die Vögel sich zu paaren und Nester zu bauen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet, auf die brütenden Vögel Rücksicht zu nehmen und insbesondere die Nester und Nistplätze nicht zu beeinträchtigen. Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde in Wald und Flur im unmittelbaren Einwirkungsbereich zu führen.

Damit können sie verhindern, dass Wildvögel – zum Beispiel Fasane – und Wild wie Hasen aufgestöbert oder gar gewildert werden.

Da die Ludwigshafener Landwirte jedes Jahr wirtschaftlich nicht unerhebliche Sachbeschädigungen an Folien sowie der Feldfrucht zu beklagen haben, werden die Hundeführer und Hundehalter eindringlich gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beim Ausführen der Hunde keine Schäden an und auf den landwirtschaftlichen Flächen verursacht werden. Sachbeschädigungen können strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden und der Hundehalter beziehungsweise der Hundeführer könnte sich für den Schaden, den sein Hund anrichtet, schadensersatzpflichtig machen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde in der Feldgemarkung nur auf den Feldwegen geführt werden dürfen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdiensts werden in den kommenden Wochen verstärkt darauf achten, dass die frisch bestellten Felder und Folien nicht beschädigt werden. Im Einzelfall können Verstöße gegen artenschutz- und jagdrechtliche Bestimmungen mit Bußgeldern geahndet werden.