Frühjahrsputz mit nicht geahnten Folgen

In den letzten Wochen machten besorgte Nachbarn in einigen Orten der Südpfalz auf Fassadenarbeiten aufmerksam, die von Hausherren eigenverantwortlich durchführt wurden. Diese hatten dabei wiederholt die besonderen Vorgaben im Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien nicht beachtet.

Regelmäßige Folge dieser Bemühungen ist, insbesondere dann, wenn dem Hausherrn oder einem Auftragnehmer die technische Ausbildung fehlt, das mit haushaltsüblichen Handwerkszeug an bereits verwitterten Asbestfaserplatten gearbeitet wird, wodurch diese regelmäßig brechen.

Da es keine gesundheitlich unbedenkliche Asbestfaserkonzentration für die Atemluft gibt, setzen sich hierbei nicht nur die Hand-/Heimwerker selbst unkalkulierbaren Risiken aus, sondern kontaminieren regelmäßig auch angrenzende Flächen der Nachbarn bzw. der Allgemeinheit.

Dies macht im ungünstigsten Fall eine gutachterliche Bewertung und eine aufwändige Dekontamination notwendig, deren Kosten der Unbedarfte zu einer beabsichtigten Einsparung zu entrichten hat. Hinzu kommt regelmäßig ein Strafverfahren wegen einer Umweltstraftat.

Es ist daher jedem privaten Hausherrn, der derartige Arbeiten plant, anempfohlen, sich zuvor eingehend zu informieren, da auch für sie gefahrstoffrechtliche Vorschriften gelten. Ansprechpartner hierfür ist insbesondere die Gewerbeaufsicht bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion, das Umweltkommissariat bei der Kriminalinspektion Landau, aber auch die örtlichen Ordnungs- oder Umweltbehörden. Informationen sind auch unter www.sgdsued.rlp.de unter dem Stichwort Asbest abrufbar.

Im letzten hier bekannt gewordenen Fall ist bis zu einer Klärung der Asbestfaserbelastung auch ein Kinderspielplatz vorübergehend gesperrt worden.