Verkehrsunfall

Ein 20-jähriger Elmsteiner Fahrzeuglenker befuhr den Horstweg in Richtung Mittelhambacher Straße (K9). Hier wollte er nach links abbiegen, musste jedoch seiner Wartepflicht aus Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) nachkommen.

Zeitgleich war eine 22-jährige Skoda-Fahrererin auf der Mittelhambacher Straße in Richtung Hambach unterwegs. Diese gab bei der Unfallaufnahme an, dass ihr Vorfahrtsrecht durch den Abbiegevorgang des Opel-Fahrers tangiert worden sei. Sie habe die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren, sei von der Fahrbahn abgekommen und habe eine Mauer, ein Marienbild und Verkehrszeichen beschädigt.

Zu einer direkten Berührung der beiden Fahrzeuge ist es nicht gekommen.

Nach ersten Schätzungen ist von einer Schadensumme von 10000.- Euro auszugehen.