Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 06.10.14 händigte ein 47-jähriger Fahrzeugführer einen polnischen Führerschein aus.
Sein deutscher Führerschein wurde ihm vorher entzogen und nicht wieder erteilt. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen unanfechtbar aberkannt wurde. Der polnische Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Eine Strafanzeige wurde eingeleitet.