Wildblumen pflücken für den Muttertag in Maßen erlaubt

Blumenwiese

Am nächsten Sonntag steht der Muttertag bevor, da ist die Versuchung groß, der Mama einen schönen großen und vor allem selbst gepflückten Blumenstrauß zu schenken, locken doch überall blühende Pflanzen.

Das Pflücken von Wildblumen, Beeren und Zweigen hat vielerorts Tradition und ist naturschutzrechtlich auch erlaubt, wenn es in kleinen Mengen erfolgt (nicht mehr als ein kleiner Handstrauß). Darauf weist die Abteilung Landwirtschaft und Umwelt hin.

„Bitte lassen Sie dabei die Schutzgebiete in Neustadt außen vor, wie zum Beispiel die Wiesenflächen am Speyerbach in Geinsheim und auch sonst freut sich Mutter Natur, wenn die eine oder andere Blume stehen bleibt“, sagt Abteilungsleiter Thomas Baldermann. Denn gerade Frühjahrsblüher seien eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Derzeit blühten der violette Wiesen-Salbei, die gelbe Wolfsmilch, die weiße Margerite, der sattgelbe Löwenzahn, der violette Storchenschnabel und nicht zu vergessen der duftende Flieder.

Ein Dorn im Auge seien der Stadt dagegen die gewerblichen Wildblumenhändler, welche Wildblumen in großen Mengen pflücken und sie dann auf dem Markt oder an der Straße verkaufen. Solche Verkäufe seien in der Vergangenheit immer wieder gemeldet worden, sollten aber unterbleiben, da dies der Allgemeinheit und der freien Natur schadet.

Der Aufruf deshalb: Bitte unterstützen Sie keine Wildblumenverkäufe. Sollten der Umweltabteilung entsprechende gewerbliche Verkäufe von Wildblumen gemeldet werden, müssen die Händler mit der Einleitung eines teuren Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.