Rauchmelderpflicht für Wohnungs- und Hauseigentümer – Frist läuft im Juli ab

Das für Bauangelegenheiten zuständige Ministerium für Finanzen in Rheinland-Pfalz weist in einem Informationsschreiben darauf hin, dass ab dem 12. Juli 2012 alle Wohnungen und Häuser mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.

Dies bemisst sich nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), wonach Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen.
Dieses Regelung gilt für Neubauten seit dem Jahr 2003, für Bestandsgebäude läuft die Frist nun ab, die dann entsprechend nachgerüstet werden müssen.

„Rauchmelder retten Leben“, so eine Initiative des Forums Brandrauchprävention. Eine Statistik der Initiative zeigt, dass 70 Prozent der Brandopfer nachts in den eigenen vier Wänden verunglücken. Gerade im Schlaf bewährt sich ein Rauchmelder als vorbeugende Brandschutzmaßnahme besonders.

Die Feuerwehr sowie die das Bauamt appeliert an die Bevölkerung, die gesetzlichen Fristen zur Rauchmelderpflicht einzuhalten. Dies jedoch nicht nur vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht, sondern vielmehr auch im Interesse jedes Einzelnen.

Weitere Infos, insbesondere auch zu den Pflichten von Mietern und Vermietern, können auf der Internetseite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz nachgelesen werden: http://www.fm.rlp.de unter dem Menüpunkt Bauen und Wohnen, Baurecht und Bautechnik und dem Menüunterpunkt Bauvorschriften.