„Machen Sie Kindern den Weg frei!“

Aufkleber „Machen Sie Kindern den Weg frei!“

Laut Straßenverkehrsordnung ist zum Parken der rechte Fahrbahnrand zu verwenden, das Parken auf Gehwegen ist verboten, es sei denn, es ist durch Beschilderung oder Markierung ausdrücklich erlaubt. Soweit die Rechtslage.

Jedoch stellt sich die Situation oft ganz anders dar. Häufig werden die Gehwege zum Parken in Anspruch genommen, ohne dass die verbleibende Gehwegbreite für Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl, radelnde Kinder (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder mit Fahrrädern Gehwege benutzen) oder um ein Kind neben sich an der Hand zu führen, ausreicht. Abgesehen davon empfinden auch Erwachsene es als eigentlich selbstverständlichen „Komfort“, auf dem Gehweg zu zweit nebeneinander gehen zu können, statt sich im Gänsemarsch zwischen geparkten Autos und Hauswänden oder Zäunen durchquetschen zu müssen.

Um auf die Problematik des Gehwegparkens aufmerksam zu machen, fand am 14. Mai 2012 ein Pressetermin an der Tiefburgschule in Heidelberg-Handschuhsheim statt. Die Handschuhsheimer Kinderbeauftragte Aline Moser und Alexander Thewalt, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, begleiteten Schülerinnen und Schüler der Tiefburgschule auf ihrem Heimweg. Auf Gehwegen geparkte Fahrzeuge, die keinen ausreichenden Platz für die Schulkinder ließen, erhielten an der Windschutzscheibe einen Aufkleber „Machen Sie Kindern den Weg frei!“. Der Aufkleber kann schadlos wieder entfernt werden.