Polizeiberichte DÜW

Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz.

Großkarlbach – Trunkenheit im Straßenverkehr

Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgenommen zu haben, wird einem 18jährigen Verkehrsteilnehmer aus Laumersheim vorgeworfen, welcher am Dienstag (15.05.), gegen 02.17 Uhr, in der Bissersheimer Straße einen Verkehrsunfall verursachte. Wie der Unfallverursacher angab, war er mit seinem VW Golf von Großkarlbach kommend in Richtung Bissersheim unterwegs, als er in Höhe der Hausnummer 10 zunächst nach links von der Straße abkam und gegen zwei auf der linken Fahrbahnseite geparkte Fahrzeuge prallte. Danach schleuderte das Fahrzeug wieder nach rechts und kam im schließlich rechten Straßengraben zum Stehen. Dabei blieb der Unfallverursacher glücklicherweise unverletzt. An den drei beteiligten Fahrzeugen entstand Schaden in Höhe von ca. 7.500 Euro.
Ein von dem Beschuldigten absolvierter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.24 Promille. Zudem war der junge Mann, welcher offenbar zu schnell unterwegs war, auch durch das Schreiben einer SMS während der Autofahrt abgelenkt.

Grünstadt – Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährdung des Straßenverkehrs wird auch einem 51jährigen Autofahrer aus Wattenheim vorgeworfen. Der Mann war am Montag mit einem Mercedes-Lieferwagen von der Hochgewanne kommend in die Sausenheimer Straße eingebogen und hatte dabei einem 55 jährigen Pkw-Fahrer, der stadtauswärts fuhr die Vorfahrt genommen. Der Geschädigte, der einen Unfall nur vermeiden konnte, indem er auf die Gegenverkehrsspur auswich, verfolgte den Kastenwagen bis in die Trifelsstraße. Dort beobachtete er, dass der offenbar betrunkene Fahrer aus dem Fahrzeug ausstieg und stürzte. Die per Handy verständige Polizei traf den beschuldigten Fahrer noch in der Trifelsstraße an. Der Mann reagiert auf das Erscheinen der Polizeibeamten sofort aggressiv und wollte sich der Mitnahme zur Dienststelle durch Gegenwehr entziehen. Deshalb wurde er zu Boden gebracht und gefesselt. Auf der Dienststelle wurde ihm schließlich auf Anordnung des Bereitschaftsrichter eine Blutprobe entnommen. Anschließend wurde er bis zur Ausnüchterung in polizeilichen Gewahrsam genommen.