Bei Reisen auf Impfschutz achten – Gelbfieberimpfung nur in staatlich zugelassenen Impfstellen

Damit Reisende gesund zurückkehren und ihren Urlaub in guter Erinnerung behalten, sollten sie sich rechtzeitig zu Hause darüber informieren, wie sie sich zum Beispiel durch Impfungen vor möglichen Erkrankungen im Ausland schützen können, empfiehlt Regierungspräsident Johannes Baron. So ist nach den internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Einreise in eine Vielzahl von Ländern eine Impfung gegen Gelbfieber zwingend vorgeschrieben.

Gelbfieber ist eine akute, fieberhafte Viruserkrankung, die vor allem in den tropischen Gebieten Afrikas und Südamerikas verbreitet ist. Symptome sind: Fieber, Übelkeit und Erbrechen sowie Muskel-, Rücken- und Kopfschmerzen. Schwere Verläufe können mit Leber- und anderen Organerkrankungen einhergehen. Die Sterblichkeit liegt bei 60 – 70 %. Die Virenübertragung erfolgt durch den Stich der sogenannten „Gelbfieber-Mücke“. Die Erkrankung ist nicht mit Medikamenten therapierbar; eine sichere und effektive Prophylaxe ist aber durch die gut verträgliche Schutzimpfung möglich.

Eine einmalige Impfung ist ausreichend. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen und schützt mindestens für 10 Jahre. Bescheinigungen über Gelbfieberimpfungen sind nur dann weltweit gültig, wenn sie von einer staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstelle ausgestellt wurden.

In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die staatliche Zulassung von Gelbfieberimpfstellen zuständig. Wie die Behörde weiter mitteilt, gibt es landesweit derzeit 65 zugelassene Gelbfieberimpfstellen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken und Instituten, von denen im Jahr 2011 13.000 Gelbfieberimpfungen durchgeführt wurden.

„Die Zulassungsbehörde legt großen Wert auf Kompetenz und Erfahrung bei der reisemedizinischen Beratung in den Gelbfieberimpfstellen“, erläutert Regierungspräsident Johannes Baron. „Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn die Ärztin bzw. der Arzt bestimmte Qualifikationen und praktische berufliche Erfahrungen auf diesem Gebiet nachweist. Zudem wird überwacht, dass die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte jedes Jahr mindestens eine reise- und tropenmedizinische Fortbildung absolvieren und eine Mindestanzahl an Gelbfieberimpfungen durchführen.“

Eine Liste aller hessischer Gelbfieberimpfstellen, die sich mit einer Veröffentlichung einverstanden erklärt haben, befindet sich auf der Homepage des Regierungspräsidiums „www.rp-darmstadt.hessen.de“ unter dem Stichwort „Arbeit & Soziales > Öffentlicher Gesundheitsdienst > Gelbfieberimpfstellen“.