Überquerung kann tödlich enden

img-137945-Kuckucksbähnel-002.jpg

Die Trampelpfade beidseits der Gleise zeigen deutlich, dass hier uneinsichtige Zeitgenossen zur Abkürzung ihres Fußweges trotz Verbots über die Bahnlinie laufen. Besonders betroffen ist der Streckenabschnitt der Regionalbahn RB-35 Worms-Alzey-Bingen zwischen Worms Hauptbahnhof und dem Bahnhof Pfeddersheim. „Es ist strikt untersagt, die Gleise auf freier Strecke zu überqueren“, warnen DB Netz AG und Stadt vor den großen Risiken.

Im Bundesgebiet kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen, da die in hohem Tempo herannahenden Züge häufig nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Auch ein Verklemmen des Schuhwerks in den Schienen oder Stolpern ist nicht auszuschließen, mit unter Umständen fatalen Folgen. Jeder, der trotz Hinweis- und Verbotsschilder unerlaubt die Gleise überquert, scheint sich dieser enormen Gefahren nicht bewusst zu sein. Wer beim verbotenen Überqueren der Gleise erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Als besonders problematisch ist die Situation auf der Teilstrecke in Höhe des Stadtteils Pfiffligheim, zwischen der Droste-Hülshoff-Straße und Ludwig-Uhland-Straße sowie der Heinrich-Heine-Straße und Brunnerstraße zu bewerten. Die Bahn hat wiederholt feststellen müssen, dass die dort aufgestellten Warnhinweise „DB-Anlagen – Betreten verboten“ nicht beachtet und sogar widerrechtlich beseitigt wurden.

Zudem wurden sogar Zaunanlagen zerstört und eingebrachte Bepflanzungen niedergetrampelt, die als natürliche Barriere dienen sollten, um sich so den Weg an mehreren Stellen über die Gleise hinweg freizumachen. Und das obwohl sich die Bahnübergänge in der Carl-Villinger-Straße sowie in der Georg-Löwel-Straße in unmittelbarer Nähe der unerlaubten Querungsstellen befinden. Die DB Netz AG appelliert eindringlich an die „Gleisläufer“, die Warn- und Verbotshinweise an den ungesicherten Streckenabschnitten zu beachten und im eigenen Interesse das widerrechtliche und auch lebensgefährliche Überqueren der Gleisanlagen zu unterlassen.