Polizei, Stadt, Zoll und Steuerfahndung überprüfen Gaststätten

Zwei illegale Spielautomaten beschlagnahmt und abtransportiert, acht weitere versiegelt, mehrere Anzeigen wegen Verstößen gegen den Nichtraucherschutz, das Jugendschutz- sowie das Gaststättengesetz: das sind Ergebnisse einer gemeinsamen Kontrollaktion des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung und des Steueramts der Stadt Mannheim mit Polizei, Zoll und Steuerfahndung in der Neckarstadt West.

Bis in die Nachtstunden kontrollierten die Behörden elf teilweise vorbelastete Gaststätten. Ein besonderer Schwerpunkt der rund 30 Beamten lag bei dem Einsatz auf den Regelungen des Gewerbe-, Gaststätten-, Glücksspiel- und Arbeitsrechts, sowie des Jugend- und des Nichtraucherschutzes. „Alle Behörden haben effizient Hand in Hand zusammengearbeitet“, begrüßt Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht die bewährte Kooperation der Behörden in der Stadt. „Mit unseren Kontrollen wollen wir die Anwohner und Gäste schützen, aber auch die Wirte: Denn Mitbewerber, die sich nicht an Regeln halten, verschaffen sich so oft illegale Wettbewerbsvorteile.“ Specht kündigte gleichzeitig weitere Kontrollen in der Neckarstadt und allen anderen Stadtteilen an.

Bei der Schwerpunktaktion wurde in zwei Lokalen je ein Spielautomat vorgefunden, auf dem illegale Software aufgespielt war. Das ist als mutmaßliche Straftat für den Automatenaufsteller und den jeweiligen Wirt zu werten. Daher beschlagnahmten die Beamten beide Geräte und transportierten sie noch während der laufenden Kontrolle vor den Augen der verdutzten Gäste ab. Für weitere acht Geräte hieß es an diesem Abend „Game Over“, weil z. B. vor Ort nicht geklärt werden konnte, wer der verantwortliche Aufsteller ist. Sie wurden versiegelt. In allen Fällen werden Bußgeldverfahren auf den Weg gebracht, außerdem prüft das Steueramt, ob Vergnügungssteuern hinterzogen wurden.

In einem weiteren Lokal stellten die Beamten eine Vielzahl angebrochener Spirituosenflaschen fest. Auf Regalen fanden sich die passenden Gläser, im Nebenraum leere Bierkästen. Der Wirt des Lokals besitzt allerdings keine Konzession für den Alkoholausschank. Seine Erklärung, der Alkohol sei allein für den Eigenverbrauch und seine Freunde bestimmt, konnte die Beamten nicht überzeugen.

Die kontrollierten Betriebe waren ausnahmslos „Raucherlokale“ – also Gaststätten ohne Nebenraum und mit weniger als 75 Quadratmetern, in denen keine oder nur kleine Speisen angeboten werden und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. In zwei Fällen erwarten Wirte Bußgelder wegen Verstößen gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz: Ein Lokal wurde als Raucherlokal geführt, obwohl es sich nicht um eine Einraum-Gaststätte handelt; in einem weiteren „Raucherlokal“ wurde ein Minderjähriger mit seinem Vater angetroffen. Beide verließen nach Aufforderung das Lokal.

Im Verlauf der Kontrolle überprüfte die Polizei die Personalien von rund 60 Personen. Auf die Beamten kommt zudem einiges an Nacharbeit zu. So wurden in einigen Gaststätten fehlende Getränkekarten, Fehler in der Preisgestaltung, fehlende Aushänge des Jugendschutzgesetzes und andere Verstöße moniert, was Nachkontrollen und unter Umständen weitere Anzeigen nach sich ziehen wird.