Fahrradfahren in der dunklen Jahreszeit

Jedes Jahr wird im Herbst auf die Beleuchtung von Kraftfahrzeugen hingewiesen und viele Werkstätten bieten kostenlose Überprüfungen an. Im Bereich der Polizeidirektion Mainz achten die Beamten bei ihren Kontrollen natürlich auch auf die korrekte Beleuchtung an Fahrrädern und bieten einen ganz besonderen Service mit Unterstützung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz an.

In Oppenheim wurden in der vergangenen Woche an einem Morgen in der Zeit  zwischen 07:20 Uhr und 08:00 Uhr insgesamt 38 Fahrräder kontrolliert. Es mussten 14 Mängelberichte wegen fehlenden Beleuchtungseinrichtungen und anderen kleineren Mängeln durch die Beamten ausgestellt werden. Dabei fiel den Polizisten aber auch auf, dass die Mehrzahl der Schüler einen Helm trug! Die hilfreichen Beamten konnten die fehlenden oder defekten Reflektoren an den Speichen der Fahrräder mit Unterstützung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ersetzen, so dass jeder Schüler sicher und pünktlich in die Schule kam.

Die Polizei bittet daher die Eltern, die Räder ihrer Kinder zu Beginn der „Dunklen Jahreszeit“ zu überprüfen, damit die Beleuchtungseinrichtungen funktionieren und alle Reflektoren ordnungsgemäß angebracht werden. Vorgeschrieben sind mindestens zwei um 180 Grad versetzt (gegenüberliegend) angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler am Vorder- und Hinterrad. Zulässig sind auch ringförmig zusammenhängende weiße Streifen an den Reifen, oder in den Speichen der Räder. Hinzu kommen die gelben Pedalrückstrahler, sowie der rote Rückstrahler nach hinten, zusammen mit dem Großflächenrückstrahler nach hinten, der meistens am Gepäckträger angebracht ist.

Zusätzliche Sicherheit zu der vorgeschriebenen Beleuchtung nach vorne und hinten bieten die auch im Stand wirkenden Zusatzschlussleuchten, sowie reflektierende Kleidung.