Unfallfluchten

Ein 39-jähriger Mann parkte am Mittwochabend gegen 19.30 Uhr mit seinem Pkw aus einer Parklücke aus und kollidierte dabei mit einem hinter ihm parkenden Fahrzeug. Hierbei verursachte er Sachschaden von mehreren hundert Euro.

Der Mann stieg aus dem Fahrzeug, begutachtete den Sachschaden und verließ die Unfallstell, ohne die Polizei zu verständigen. Anwohner beobachteten den Vorfall und verständigten die Polizei. Die erstattete gegen den 39-Jährigen eine Strafanzeige wegen Unfallflucht.

 

In der Brunckstraße kurz vor der Einmündung zur Amoniakstraße kam es am Mittwochmittag gegen 15.20 zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw einen Lkw überholte und dabei mit dem rechten Außenspiegel den Lkw beschädigte. Nach dem Unfall beschleunigte der Fahrzeugführer und fuhr bei Rotlicht über die dortige Kreuzung. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei einen VW Golf Plus mit Metallic-Lackierung und RP-????-Kennzeichen. 
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise zum Unfallverursacher geben können, werden gebeten mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 Kontakt aufzunehmen, Tel. 0621 963-2200 oder per E-Mail piludwigshafen2@polizei.rlp.de.

 

Ein 72-jähriger Mann aus Ludwigshafen befuhr gestern Abend gegen 21.00 Uhr in unsicherer Fahrweise die Hauptstraße, als er plötzlich von der Straße abkam und mit einem parkenden Fahrzeug kollidierte. Danach hat der Mann sein Fahrzeug kurz abgebremst und ist anschließend, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern, weitergefahren. Von Zeugen wurde der Unfall beobachtet, die sich das Kennzeichen notierten und die Polizei verständigten. Der Fahrzeugführer wurde an seiner Adresse angetroffen.  Bei ihm konnte zwar kein Alkoholkonsum festgestellt werden, allerdings gab er an, vor Fahrtantritt Medikamente zu sich genommen zu haben. Aus diesem Grund wurde ihm die Mitnahme zur Dienststelle zum Zwecke einer Blutentnahme erklärt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Verkehrstüchtigkeit auch bei Einnahme von Medikamenten beeinträchtigt werden und letztendlich zum Fahrerlaubnisentzug führen kann.