Ladendieb im „beschleunigten Verfahren“ verurteilt

Kleidungsstücke und Haushaltswaren steckte gestern ein Mann in einem Laden in der Ludwigstraße in seine mitgeführte Tasche. Ein zweiter Mann versorgte sich mit Kleidung. Beide verließen das Geschäft ohne zu bezahlen.

Gg. 19.10 Uhr, beobachteten Angestellte des Ladens diese auffälligen Personen. Als die beiden Männer die Kassen passiert hatten, ohne die Waren zu bezahlen, sprach ein Angestellter die Männer an. Die hinzugerufenen Polizeibeamten fanden bei den beiden Ladendieben mehrere unbezahlte Artikel auf. Bei dem 25-Jährigen waren es Waren im Gesamtwert von 38,– Euro, beim 37-Jährigen Waren im Gesamtwert von 84,–€.

Während der jüngere der beiden Täter sich vor Ort ausweisen konnte, musste der Ältere mit zur Polizeiwache genommen werden. Hier stellte sich heraus, dass er bereits vor wenigen Wochen, am 20.09.2014, bei einem Ladendiebstahl in Ludwigshafen festgestellt worden war. Bei dieser Tat hatte er 3 Flaschen Whisky entwendet. 

Da der Mann keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und hier aktuell keinen festen Wohnsitz hat, wurde ihm gestern Abend, gg. 22.00 Uhr, die vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Vorführung am nächsten Tag erklärt. Durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal wurde heute Morgen eine Vorführung des wegen Diebstahls einschlägig vorbestraften Mannes beim Amtsgericht Frankenthal angeordnet. Dort wurde er im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten bei Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (Bewährungszeit 3 Jahre, Arbeitsauflage von 80 Stunden) verurteilt.

Der Verurteilte wurde einem Bewährungshelfer unterstellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.