Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz seit 01. Juni in Kraft

Seit dem 01. Juni 2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Es enthält unter anderem neue Regelungen für gewerbliche Sammlungen von Papier, Schrott, Elektrogeräten sowie für gemeinnützige Sammlungen, wie z. B. Kleidersammlungen oder Papiersammlungen von Vereinen.

Demnach müssen gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen ab dem 01. Juni 2012 bei der unteren Abfallrechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises angezeigt werden, erläutert deren Leiter Dr. Norbert Kunz. Unterbleibt diese Anzeige, so hat der Sammler eine Ordnungswidrigkeit zu verantworten, die bis zu einer Höhe von 10.000 EUR geahndet werden kann. Aber: Für alle bereits bestehenden gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01. September 2012, d. h. bis dahin müssen diese bei der unteren Abfallrechtsbehörde angezeigt werden.

In jedem Fall, der beim Landratsamt vorliegt, wird der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingeschaltet, da eine Prüfung zu erfolgen hat, ob nicht bereits hochwertige Sammelsysteme vorhanden sind. Da hier beispielsweise bei den Schrottsammlungen die AVR GmbH eine hochwertige Sammlung unterhält, stehen diesen Sammlungen künftig berechtigte Interessen des Rhein-Neckar-Kreises und damit auch der Kreiseinwohner, die die Abfallgebühren zahlen, entgegen und die gewerblichen Sammlungen werden unzulässig.

Der Geschäftsführer der AVR GmbH, Alfred Ehrhard, erwartet durch diese neue Regelungen, dass dem illegalen Schrottklau durch gewerbliche Sammler somit künftig ein Riegel vorgeschoben wird. In Zukunft kann allen Fällen von illegaler Sammlung auch mit Bußgeldverfahren begegnet werden. Mit dem System der Grünen Tonne plus bietet der Rhein-Neckar-Kreis über die AVR GmbH ein umfassendes und hochwertiges Wertstofferfassungssystem für Papier, Metall und Kunststoffe kreisweit an. Ergänzt wird dieses System durch die Abholung von Schrott und Elektrogeräten am Grundstück.