Irakische Flüchtlings-Familie bald vereint

Im Mannheimer Flüchtlingswohnheim befindet sich ein Mann aus dem Irak bereits zum dritten Mal in Hungerstreik. Seine aktuelle Forderung: Seine Familie soll sofort zu ihm nach Deutschland kommen dürfen. Die Mannheimer Ausländerbehörde hat das Problem, das bei der Familienzusammenführung in Amman aufgetreten ist, geklärt – die Familie wird bald in Mannheim vereint sein.

Frau und Kinder des Flüchtlings hatten Ende April in der deutschen Botschaft in Amman einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Dieser Antrag erreichte die Mannheimer Ausländerbehörde am 10. Mai. Sechs Tage später ging ein weiterer Antrag auf Familienzusammenführung mit dem gleichen Mann ein – aber gestellt von einer anderen Frau und deren Kindern. Die Mannheimer Behörde bat noch am gleichen Tag die deutsche Botschaft in Amman um Aufklärung – ohne Erfolg.

Nachforschungen der Mannheimer Ausländerbehörde haben jetzt ergeben, dass der Antrag der zweiten Frau in der Botschaft offenbar versehentlich dem Mannheimer Flüchtling zugeordnet wurde. Damit steht dem Nachzug der Familie des Irakers nach Mannheim aus Sicht der Ausländerbehörde nichts mehr im Weg. Die Botschaft in Amman wurde darüber informiert und bereitet nun die Ausreise der Familie nach Deutschland vor. Diese Nachricht überbrachte der Fachbereichsleiter der Mannheimer Bürgerdienste, Michael Schnellbach, am gestrigen Dienstag dem Flüchtling persönlich im Wohnheim.

Die Stadt Mannheim hatte am Montagnachmittag einen Amtsarzt zu dem Hungerstreikenden gerufen. Dabei hatte der Iraker jegliche Untersuchung verweigert und darauf bestanden, keinen Arzt mehr sehen zu wollen. Als am späten Montagabend ein Arzt aus Ludwigshafen den Flüchtling besuchen wollte, wies ihn der Pfortendienst des Flüchtlingswohnheims ab. Der Iraker hatte der Leitung des Wohnheims bei seinem Einzug einen Arzt aus Mannheim als Hausarzt mitgeteilt. Nun prüft die Stadtverwaltung, ob die Mitarbeiter an der Pforte korrekt gehandelt haben und ob gegebenenfalls Vorgaben und Regeln geändert werden müssen.