Kinder brauchen eigene Ausweise – Bei Auslandsreisen beachten – Stichtag 26. Juni

Ab dem 26. Juni benötigen Kinder für Reisen einen eigenen Ausweis. Auf diese Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates hat das Bundesinnenministerium in einem Schreiben auch an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hingewiesen.

Aus Sicherheitsgründen gelte das Prinzip "eine Person – ein Pass" EU-weit und sei bis zum 26. Juni umzusetzen. Danach sind ab diesem Datum Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (schon ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibe das bisherige Dokument uneingeschränkt gültig.

Sollten Personen im Rahmen einer Auslandsreise bei einer Grenzkontrolle ohne gültiges Grenzübertrittsdokument festgestellt werden, bestehe aber im Ausnahmefall die Möglichkeit, dass die Bundespolizei oder die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Behörden gebührenpflichtige Notreiseausweise als Passersatz ausstellen können. Die Identifizierung zweifelsfrei sein und es dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Die EU-Verordnung gelte aber nur für die von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente. Ausländische Mitbürger aus Drittstaaten, in deren Pässe Kinder eingetragen sind, bleiben von der Verordnung unberührt.

Aufenthaltserlaubnisse

Mit Blick auf die Sommerferien macht die Ausländerbehörde im Kreishaus außerdem darauf aufmerksam, dass Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltserlaubnis demnächst abläuft, frühzeitig die Verlängerung beantragen müssen.

Gleiches gilt für Personen, die einen neuen Nationalpass erhalten, auch sie müssen diesen rechtzeitig zum Übertrag des Aufenthaltstitels vorlegen. Seit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels könne es bis zur Auslieferung des Dokuments durch die Bundesdruckerei drei bis vier Wochen dauern, weiß Referatsleiter Heinz Gmeinwieser.