Ministerin Höfken will kleinere Weinlagen aufwerten

Symbolbild Wein

„Wir wollen unsere Weinbaugebiete profilieren und die kleineren Weinlagen aufwerten. Mit dem Grundsatz aus unserem Koalitionsvertrag „je genauer die Herkunftsangabe, desto höher die Qualitätsanforderungen“ soll Verbrauchern eine bessere Orientierung ermöglicht werden. Die Unterstützung aus verschiedenen Verbänden der Weinwirtschaft ist ein klares Signal für unsere Politik“, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken heute anlässlich der Übergabe einer Wein-Resolution durch den Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP).  Die Resolution wurde von 25 Gruppierungen und qualitätsorientierten Winzergruppen unterzeichnet.

„Für Weine mit Einzellagenangabe könnten oft höhere Preise erzielt werden. Eine geregelte Aufwertung der Lagenweine ist ein Wettbewerbsvorteil und trägt dazu bei, das hohe Niveau unserer Weine und unsere wertvollen Steillagen zu erhalten“, so Höfken. Das Weinbauministerium hatte vorgeschlagen, dass Weine mit Orts- und Lagenangaben auf dem Etikett, höhere Qualitätsanforderrungen erfüllen müssen. Die VDP unterstützt diesen Vorschlag und auch die Weinbauverbände und Winzergenossenschaften hätten bereits grundsätzliche Zustimmung bekundet. Allerdings gebe es auch in einigen Punkten noch Diskussionsbedarf. „Ich bin zuversichtlich, dass es einen konstruktiven Prozess geben wird“, so die Ministerin. Es sei sehr positiv, dass die intensive fachliche Diskussion in Positionspapiere und Resolutionen eingegangen sei.

Rheinland-Pfalz habe bei der anstehenden Änderung des deutschen Weingesetzes erreicht, dass die Länder eigene Kriterien zu Profilierung von Lagenweine einführen dürfen, erläutert die Ministerin den Hintergrund. In einer Arbeitsgruppe habe das Ministerium daher in den letzten Monaten Vorschläge für die Qualitätskriterien erarbeitet und sich mit der Bitte um Stellungnahme an die Weinwirtschaftsverbände gewandt. So könnten beispielsweise nur regionaltypische Rebsorten zugelassen werden und weniger, aber dafür gehaltvollere Trauben geerntet werden sowie der Mindestalkoholgehalt erhöht werden. Ab dem Weinjahrgang 2013 könnten Weine, bei denen die Einzellage angegeben wird, dann die strengeren Bedingungen erfüllen. „Es ist jetzt die gemeinsame Aufgabe von Weinwirtschaft und Politik, sich über diese Regelungen zu verständigen“, so die Ministerin.