Integrationsbeauftragter der Landeskirche begrüßt Entscheidung zu Leistungen für Asylbewerber

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Der Integrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche der Pfalz, Reinhard Schott, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland anzuheben, begrüßt. Damit sei klargestellt, dass die bisher geltenden Sätze zur Deckung des sogenannten menschenwürdigen Existenzminimums unzureichend seien. Schott forderte die Abgeordneten des Bundestags auf, die vom Verfassungsgericht geforderte Anpassung an die Leistungen des Hartz-Vier-Regelsatzes zügig umzusetzen.

Schott betonte, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt von Asylbewerbern und vielen Geduldeten seit 1993 nicht angehoben worden sei. Zudem hätte schon damals die Höhe der Beträge 25 Prozent unter dem Sozialhilfesatz gelegen. „Dieser Abstand hat sich in den letzten Jahren noch vergrößert“, sagte Schott und forderte, dass sich die Leistungen an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten orientieren müssten.

Der Integrationsbeauftragte erinnerte an die Forderungen der evangelischen Kirchen und ihrer Diakonie, Asylbewerbern und Geduldeten die gleichen Lebensunterhaltsleistungen zu gewähren wie Sozialhilfeempfängern. „Ein Staat, der Asylbewerbern und Geduldeten über Jahre den Zugang zum Arbeitsmarkt aus unterschiedlichsten Gründen verweigert, darf nicht Menschen in Armut stürzen und dort festhalten“, erklärte Schott. Weiteren Handlungsbedarf sieht der Integrationsbeauftragte auch in der medizinischen Versorgung, „die für diesen Personenkreises unverhältnismäßig eingeschränkt ist“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Grundleistung für Asylbewerber von 225 Euro monatlich gegen das Grundgesetz verstoße. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, die Leistungen dem Hartz-Vier-Regelsatz von 374 Euro anzugleichen.