Fällung der Winterlinde am Stadttor – Beginn der Arbeiten am 6. September

Die rund 130 Jahre alte Winterlinde am Neckargemünder Stadttor muss aufgrund ihrer akuten Schädigung gefällt werden. Mit der Entfernung des Baumes wird am 6. September begonnen.

Der schlechte Zustand des Baumes zeigt sich unter anderem in der schütteren Belaubung der Krone, in vertrockneten Zweigen und Ästen sowie in der Tatsache, dass kaum noch gesunde Äste vorhanden sind.

Die Winterlinde ist ein eingetragenes Naturdenkmal. Zuständig für deren Bewertung ist nach der Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz von Naturdenkmälern die Naturschutzverwaltung des-selbigen Landratsamtes.

Diese stellte bei einer Ortsbesichtigung durch einen Baumgutachter fest, dass die Winterlinde nicht mehr vital ist. Eine Ursache hierfür liegt in der extremen Trockenheit des Sommers 2003. Seither schreitet das Absterben des Baumes fort.

Die Naturschutzverwaltung kam zu dem Er-gebnis, dass der Baum eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt und außerdem der Schutzzweck nicht mehr gegeben ist. Bei der Winterlinde handelt es sich nicht um eine in besonderer Weise oder streng geschützte Art, somit konnte die Stadt vom Fällungsverbot befreit werden und die vom Landratsamt angeordnete Fällung kann nun zur Ausführung kommen.

Die Stadt äußert ihr Bedauern zu der unumgänglichen Maßnahme und plant, an gleicher Stelle erneut eine Winterlinde zu pflanzen.