Steuernummer für den Ausbildungsstart

Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, jetzt kann das Berufsleben losgehen. Doch erst müssen noch ein paar Formalitäten erledigt werden: Wie alle Arbeitnehmer müssen auch Auszubildende Lohnsteuer zahlen. Damit der Arbeitgeber die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen kann, benötigt er die Steuer-Identifikationsnummer seines Angestellten.

Seit 2007 hat jeder Steuerzahler eine solche Nummer erhalten. Sie gilt, anders als die Steuernummer des Finanzamts, ein Leben lang und bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus – auch nach Umzügen und Eheschließungen. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine elfstellige Zahl, die weder Informationen über die Person noch über das zuständige Finanzamt enthält.

Wer diese Nummer nicht mehr weiß oder den Brief verlegt hat, mit dem jedem Einwohner seine persönliche Nummer mitgeteilt wurde, kann diese am schnellsten bei den Bürgerdiensten erfahren. Dazu muss einfach in einem beliebigen Bürgerdienst der Personalausweis vorgelegt werden, damit die anfragende Person eindeutig identifiziert ist. Dieser Sofortservice kostet bei den Bürgerdiensten 10 Euro.

Für die, die es nicht so eilig haben: Auskunft erteilt auch das Bundeszentralamt für Steuern. Dafür benötigt die Behörde den Namen und Vornamen, die Adresse, das Geburtsdatum und den Geburtsort. Die Daten können entweder per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder per Post an das Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, geschickt werden.