Großraum- und Schwerlastkontrollen an der A 67 – Beanstandungsquote von 75 %

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Die Kontrolle von Großraum- und Schwerlasttransportern auf der Autobahn 67 im Bereich Lorsch war Schwerpunkt einer gemeinsamen Aktion von verschiedenen Polizeidienststellen am Abend von Mittwoch auf Donnerstag (30.08.2012) im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Das Hauptaugenmerk der Beamten der Verkehrsdienststellen aus Schifferstadt, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Walldorf, des Polizeipräsidiums Südosthessen und Südhessen mit technischer Unterstützung durch Kräfte der hessischen Bereitschaftspolizei lag bei den Überprüfungen im technischen Sinne, der korrekten Ladungssicherung, der entsprechenden Genehmigungen sowie der Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk -und Ruhezeiten und der Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit bei dem Brummis und deren Fahrern. Unterstützt wurden die Ordnungshüter von zwei Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Darmstad und einem Technischen Sachverständigen.

In der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 2.00 Uhr wurden insgesamt 36 Fahrzeuge kontrolliert. sechs davon waren Groß- und Schwerlasttransporte, sechs hatten Gefahrgut geladen. Beanstandungen waren an 27 Fahrzeug-Kombinationen festzustellen, was einer Verstoßquote von 75 % entsprach. Insgesamt wurden 47 unterschiedliche Verstöße festgestellt und geahndet.

In 12 Fällen musste die Weiterfahrt zumindest temporär untersagt werden, bis die gravierendsten Mängel behoben waren. Zum Teil musstendie Fahrer die Ladung ordnungsgemäß nachsichern oder die Fracht umladen. An manchen LKW mussten auch Teile abgebaut werden, so dass die zulässige Gesamthöhe wieder stimmte. Andere Fahrer durften ihre Fahrt erst vorsetzen, nachdem sie die entsprechenden, berichtigten Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen vorgelegen konnten. Ein Sattelzug blieb bis zur Reparatur der gerissenen Bremsscheiben stehen.

Bei den Verstößen handelte es sich in zwei Fällen um die Überschreitung des erlaubten Gesamtgewichtes. In zwei anderen Fällen stimmte die Fahrzeuglänge und die zulässige Breite nicht mit den genehmigten Daten überein, beziehungsweise es war erst gar keine Genehmigung vorhanden.

In fünf Fällen waren Erlaubnisse oder Ausnahmen unrichtig oder fehlten gänzlich.

Drei Mal wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet. In 18 Fällen haben die Fahrer ihre Lenk- und Ruhezeiten nicht ordnungsgemäß eingehalten, in 15 Fällen wurde gegen die Ladungssicherungsvorschriften verstoßen. Fünf Mal wurden technische Mängel festgestellt.

Außerdem wurden zwei Verfallverfahren eingeleitet, um den wirtschaftlichen Vorteil, den die Unternehmer durch die Begehung von Verkehrsverstößen haben, abzuschöpfen.