Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert Lehrstuhl für Allgemeinmedizin in Mainz

Die Allgemeinmedizin braucht auch Rückenstärkung in Lehre und Forschung. Deshalb forderten die Delegierten der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz während ihrer jüngsten Sitzung in Mainz alle zuständigen Ministerien der Landesregierung auf, sich verstärkt für eine zeitnahe Etablierung eines Allgemeinmedizinischen Lehrstuhls an der Universitätsmedizin in Mainz einzusetzen. Die Vertreterversammlung mit ihren 80 Mandatsträgern ist das höchste Gremium der Landesärztekammer.

Im Hinblick auf die Versorgungssituation mit Allgemeinärzten im Flächenland Rheinland-Pfalz ist es nicht länger vertretbar, dass an der einzigen Medizinischen Fakultät des Landes ein solcher Lehrstuhl nicht besteht, so die Ärztinnen und Ärzte.

In fast allen Deutschen Medizinischen Fakultäten existieren zur Förderung von Lehre und Forschung eigene Lehrstühle für Allgemeinmedizin. Für die Universitätsmedizin Mainz bestehen zu diesem Thema viele Absichtserklärungen, so auch bei den ergänzenden Maßnahmen zum Masterplan „Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“. Hierin heißt es, dass die Masterplan-Partner übereinstimmend der Auffassung sind, dass ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin dazu beitragen kann, den Hausarztberuf aufzuwerten und das Interesse an einer hausärztlichen Weiterbildung zu wecken und nachhaltig weiter zu entwickeln. Doch für eine zeitnahe Etablierung eines Lehrstuhls gibt es derzeit „wenig Bewegung“, heißt es in der Resolution.

Nach Ansicht der Vertreterversammlung muss bei der Ausgestaltung des Lehrstuhls berücksichtigt werden:
· Die zu berufende Persönlichkeit muss praktizierende(r) Allgemeinmediziner/in sein.
· Die finanzielle Ausstattung des Lehrstuhls muss den besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen: Forschende klinische Institute sind in der Regel deutlich aktiver in der Forschung und daher in der wissenschaftlichen Bewertung höher bepunktet. Daher ist die Drittmitteleinwerbung für die Allgemeinmedizin schwieriger. Hier muss eine Sonderregelung für den Lehrstuhl geschaffen werden.
· Neben der einzurichtenden Professur muss eine Gesamtstruktur des Fachbereichs geschaffen werden, die der Bedeutung des Grundlagenfachs Allgemeinmedizin und der Nachwuchsqualifizierung gerecht wird.