Bei Kontrolle Waffen beschlagnahmt

Bei einer Fahrzeugkontrolle am Mittwochvormittag (19.11.14) auf dem Messeplatz wurden bei einem PKW-Fahrer eine „Softairwaffe“ und ein Einhandmesser gefunden.

Der 25-jährige Besitzer muss aufgrund des Mitführens der Schusswaffe mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen. Gleiches gilt für das als verbotener Gegenstand eingestuftes Einhandmesser. Die Waffen und das Messer wurden beschlagnahmt und an die zuständige Waffenbehörde abgegeben.

Vor Ort stellten die Polizeibeamten weiter fest, dass das Auto keinen Versicherungsschutz hatte. Die Ordnungshüter haben das Fahrzeug entstempelt und die Weiterfahrt untersagt.