Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz

Das Amt für Schulen Kultur und Sport weist auf die Abgabefrist des Antrages auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz für das Schuljahr 2012/2013 zum 30. September 2012 hin.

Der Antrag soll vollständig ausgefüllt werden. Bei den Bankdaten müssen auch die BIC und IBAN (Auslandskennung ihres Kontos) angegeben werden. Die Angaben bezüglich BIC und IBAN basieren auf europäischen Vorgaben und werden ab dem 1. Februar 2014 die Kontonummer und die Bankleitzahl ersetzen. Da der Antrag für die Klassenstufen 5 bis 10 nur einmalig gestellt werden muss, ist es aus Kostengründen unerlässlich, bereits jetzt diese Datenerhebung durchzuführen.