2 Trunkenheitsfahrten verhindert, 1 Autofahrer mit 1,27 ‰ unterwegs

Am Sonntag, 16.09.2012, um 00.31 Uhr, konnten Polizeibeamte einen 67 Jahre alten Mann in der Gerberstraße daran hindern, betrunken auf sein Fahrrad zu steigen und damit eine Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr zu begehen (absolute Fahruntauglichkeit für Radfahrer 1,6 Promille).

Ein 19-jähriger Autofahrer hatte um 04.12 Uhr in der Parkstraße eine Atemalkoholkonzentration von 1,26 ‰ (absolute Fahruntauglichkeit für Kraftfahrzeugführer 1,1 Promille), auch hier konnten die Polizeibeamten verhindern, dass der junge Mann mit seinem Ford-PKW los fuhr und damit eine Straftat begangen hätte.

Der 60 Jahre alte Fahrer eines VW-Passats war gegen 01.30 Uhr mit 1,27 Promille in der Annweilerstraße unterwegs gewesen. Aufgrund der Alkoholisierung wurde ihm eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.