Heizungsbeihilfe für den nächsten Winter

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Der Fachbereich Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe für bevorratete Heizstoffe für die Heizperiode 2012/2013 für den Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:

Haushaltsgröße

Feste Brennstoffe

Heizöl Flüssiggas
1 Person 465 1.055 965
2 Personen 530 1.245 1.220
3 Personen 665 1.600 1.510
4 Personen 730 1.790 1.625
5 Personen 800 1.880 1.785
6 Personen 830 1.955 1.895
7 Personen 860 2.050 1.925
8 Personen 960 2.235 2.060
9 Personen 1.060 2.405 2.335
10 Personen 1.160 2.680 2.610
Untermietverhältnis 350 805 770

Angaben der Kreisverwaltung Germersheim, alle Zahlen in Euro.

Die Heizungsbeihilfen sind für die Heizperiode vom 1.10.2012 bis 30.4.2013 vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen werden im Monat der Anschaffung bzw. Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt.
Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.

Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die Anträge entscheiden.