Bellheim: Falsches Schleppen = Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Vormittag des 06.10.12 wurde in Bellheim, auf der L540, ein Pkw von der Polizei Germersheim kontrolliert, welcher einen nicht zugelassenen Pkw schleppte.

Eine Schleppgenehmigung lag nicht vor, weshalb rechtlich eine Fahrzeugkombination entsteht, für welche der „Schlepper“ keine erforderliche Fahrerlaubnis hat. Der 30jährige Fahrer des schleppenden Pkw muss nun mit einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.