Achtung beim Kauf von „Freizeitgrundstücken“

Seit einigen Wochen stellt die Stadt Neustadt an der Weinstraße verstärkt Aktivitäten in einem bestimmten Bereich des Immobilienmarktes fest: Demnach werden vermehrt so genannte Freizeitgrundstücke im Außenbereich zu völlig überteuerten Preisen an Dritte veräußert, vermutlich, um drohenden Abrissverfügungen für bestehende, illegale Bebauung (Zäune, Gartenhäuschen etc.) zu entgehen.

Teilweise werden sogar aufgrund der bestehenden (illegalen) Bebauung bis zu 20 Euro pro Quadratmeter verlangt und damit mehr als das Vierfache des eigentlichen Werts nach den amtlichen Bodenrichtwerten.
Die Umweltabteilung weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass derzeit nur die Kleingartensiedlung Rothenbusch eine legale Freizeitgartennutzung im Außenbereich Neustadts erlaubt. In den übrigen „Freizeitgebieten“ ist über kurz oder lang mit dem Erlass von Abrissverfügungen zu rechnen.

Die Stadt kann aus rechtlichen Gründen keine überteuerten Grundstücksverkäufe verhindern und darf zudem aus Datenschutzgründen die neuen Eigentümer nicht auf die Sachlage (Lage in illegalem Freizeitgebiet, drohende Abrissverfügungen) hinweisen. Informationen über derartige Grundstücksverkäufe werden allerdings gesammelt und der Bauaufsicht weitergeleitet, damit diese wenige Wochen nach dem Grundstücksverkauf überprüfen kann, ob dort neue bauliche Aktivitäten stattfinden.

Auf diesem Weg appelliert die Umweltabteilung der Stadt ausdrücklich an alle Notare und Kaufinteressenten in Neustadt an der Weinstraße: Bitte achten Sie bei Grundstücksverkäufen in Neustadt an der Weinstraße vermehrt darauf, ob diese als „Garten-“ oder „Freizeitgrundstück“ beschrieben werden und wenden Sie sich bei solchen Grundstücken im Außenbereich im Zweifelsfall an die Umweltabteilung unter der Telefonnummer 06321/855-240. Der Verkauf von falsch deklarierten Grundstücken stürzt nicht nur die Käufer ins Unglück, die neben den zu hohen Kosten für das Grundstück auch das Risiko eines teuren Abrisses der miterworbenen baulichen Anlagen tragen, sondern unterstützt Verkäufer mit eventuell betrügerischen Absichten.