Allgemeinverfügung regelt das Mitbringen und das Trinken von Alkohol am „Fest des Federweißen“

Die Ordnungsabteilung der Stadt Landau hat zum bevorstehenden „Fest des Federweißen“ eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet das Mitführen und / oder das Trinken von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Veranstaltungsortes und der umliegenden Straßenzüge im öffentlichen Raum.

Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen sowie für die Ausschankstellen des Festes.

Die Allgemeinverfügung gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer von Donnerstag, dem 18. Oktober 2012, 19.00 Uhr, bis einschließlich Montag, 22. Oktober 2012, 01.00 Uhr.

In diesem Zeitraum sind verstärkte Kontrollen zur Einhaltung dieser Allgemeinverfügung geplant.