Kirchenpräsident übergibt Vokatio für den Religionsunterricht an 42 Lehrerinnen und Lehrer

Religionslehrer nehmen als Vermittler kultureller Bildung eine herausragende Stellung ein. Sie sind „Anwälte“ einer kinder- und jugendfreundlichen Kirche und oftmals auch Vertrauensperson und Seelsorger, sagte Kirchenpräsident Christian Schad bei der Übergabe der Bevollmächtigung (Vokatio) für den evangelischen Religionsunterricht an 42 Lehrerinnen und Lehrer am Freitag in Enkenbach.

Viele Menschen seien in puncto „Religion“ stumm geworden. Religionslehrer übernähmen daher Verantwortung in der Weitergabe des spezifisch christlichen Menschen –und Gottesbildes, sagte Schad. „Was hier auf dem Spiel steht, betrifft nicht allein die Kirche. Vielmehr geht es um elementare Orientierungen, um Menschenbilder, Werte und Zukunftsvorstellungen, die uns nicht nur als Einzelne, sondern die Gesellschaft insgesamt angehen.“ Die Bildungsverantwortung der Kirche sei von zentraler Bedeutung, so Schad. „Religionsunterricht ist für die meisten Schülerinnen und Schüler die einzige, länger dauernde Gelegenheit in ihrem Leben, um die christliche Glaubensüberlieferung kennen zu lernen.“

„Wir wollen mit der Vokatio auch unser Vertrauen in die Lehrerinnen und Lehrer sichtbar machen“, sagte der landeskirchliche Beauftragte für den Religionsunterricht, Pfarrer Thomas Niederberger. Unter ihnen seien diesmal besonders viele, die als „gestandene Lehrpersonen“ sich noch über einen aufwändigen Nachqualifizierungskurs für das Fach Religion entschieden hätten. „Lebenserfahrung tut dem Fach gut. Es geht ja nicht nur um religiöses Wissen im Religionsunterricht, sondern entscheidend auch um Lebensfragen.“ Das zu thematisieren, verlange ein persönliches Engagement der Unterrichtenden.

Mit der Vokation ermächtigt die evangelische Kirche Lehrer zur Erteilung von Religionsunterricht. Voraussetzung für den Erwerb dieser Bevollmächtigung ist die Teilnahme an einer vorbereitenden Tagung, dem Vokationskurs. Zugleich verpflichtet sich die evangelische Kirche, Religionslehrer bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.

Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.